Ägypten erlaubt Einreise ohne Test für Geimpfte
Ägypten hat die Einreisebestimmungen gelockert.
Wie das Auswärtige Amt am Freitag, 25. Juni, meldet, dürfen gegen COVID-19 geimpfte Personen künftig ohne Test einreisen. Dies gilt nur für vollständig Geimpfte.
Alle Reisenden müssen zusätzlich noch ein separates Formular («Declaration Form») ausfüllen. Dieses wird entweder bereits im Flugzeug oder spätestens am Zielflughafen verteilt.
Die neusten COVID-19 bezogenen Bestimmungen für Reisen nach Ägypten findet man bei der Botschaft der Arabischen Republik Ägypten.
Rückreise / PCR-Test und Antigen-Schnelltest
Für die Rückreise nach Hause gilt grundsätzlich, dass man einen Nachweis, sprich einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest, benötigt.
Aufgrund diesen Auflagen bieten wir unseren Ungeimpften Gästen unseren Test-Service an. Der PCR-Test wird in der Memsha gemacht und das Ergebnis werde ich am nächsten Tag abholen und zu Ihnen ins Hotel bringen. Der Antigen-Schnelltest wird auch in der Memsha gemacht, das Ergebnis erhält man i.d.R. innerhalb von 30 Minuten.
Für die Tests benötigt man:
- Reisepass mit einer Kopie
- Visa mit Kopie (einreise Stempel)
- Flugnummer
Für unsere Dienstleistung berechnen wir 20.00 € innerhalb Hurghada, pro Familie. Ausserhalb von Hurghada richtet sich der Preis nach Entfernung.
Alle Reisenden müssen zusätzlich noch ein separates Formular («Declaration Form») ausfüllen. Dieses wird entweder bereits im Flugzeug oder spätestens am Zielflughafen verteilt.
Reisehinweise für Deutschland
Für die Einreise aus Deutschland ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein darf, bei Einreise über den Flughafen Frankfurt nicht älter als 96 Stunden. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Seit Ende Juni 2021 wird zudem auch ein QR-Code auf dem Testergebnis verlangt.
Wichtig: Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, ist mit einer Verweigerung der Einreise zu rechnen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Deutsche Urlauber, die bereits über einen vollständigen Corona-Impfschutz verfügen, müssen bei der Einreise nach Ägypten keinen COVID-Test mehr vorlegen. Dazu ist ein Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff erforderlich. Die letzte Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Nachweis muss den Regeln des Ausstellungslandes entsprechen und einen QR-Code enthalten, der bei der Ankunft gescannt wird.
Da die Ägypter bekanntlich Papier lieben, ist es immer ratsam, einen Ausdruck beim Hin- und Rückflug bei sich zu haben.
Rückreise von Ägypten
Wenn Sie in einem Risikogebiet (einfaches Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet) waren, müssen Sie grundsätzlich die Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.
Sie waren in einem Hochinzidenzgebiet
Dadurch entstehen für Sie folgende Pflichten:
- Führen Sie bei der Einreise einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis mit und senden Sie ihn unverzüglich elektronisch an das Gesundheitsamt.
- Für das Versenden nutzen Sie bitte die Upload-Funktion am Ende der Digitalen Einreiseanmeldung.
- Testnachweise dürfen bei der Einreise höchstens 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) alt sein. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, sich nach Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet für 10 Tage in Quarantäne zu begeben.
- Die Quarantäne kann durch einen negativen Test frühestens nach 5 Tagen beendet werden. Ausnahmen von der Quarantäne bestehen u.a. für genesene und geimpfte Personen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
✔ Geimpfte und Genesene sind von der Absonderungspflicht (Quarantäne) befreit.
Auskunft über eine Vielzahl weiterer Ausnahmen geben die Internetseiten der Bundesregierung,
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html
des Bundesgesundheitsministeriums, der Bundesländer, der Landkreise und der Städte sowie das für den eigenen Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt.
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- Ergebnis in der Regel in 24h per SMS/Email (auch an Wochenenden und Feiertagen)
- Medizinischer Befund in Deutsch und Englisch als PDF, inkl. Passnummer für Flugreisen etc.
Sicher reisen mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU
Das digitale COVID-Zertifikat der EU ermöglicht ein sicheres Reisen innerhalb der EU auch während der Corona-Pandemie. Am 1. Juli wurde der einfache und praktikable Nachweis EU-weit eingeführt.
Alle Reisenden müssen zusätzlich noch ein separates Formular («Declaration Form») ausfüllen. Dieses wird entweder bereits im Flugzeug oder spätestens am Zielflughafen verteilt.
Reisehinweise für die Schweiz
Alle Reisenden (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren) nach Ägypten sind bei Einreise zur Vorlage eines negativen Covid-19 Tests verpflichtet (nicht älter als 72h). Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden und muss Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten. Seit Ende Juni 2021 wird zudem auch ein QR-Code auf dem Testergebnis verlangt, weitere Informationen hierzu erteilen die ägyptischen Behörden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, ist mit einer Verweigerung der Einreise zu rechnen.
Alternativ kann ein Nachweis eines vollständigen Impfstatus (14 Tage zurückliegend) mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorgelegt werden. Der Impfnachweise muss den Regeln des Ausstellungslandes entsprechen und einen QR-Code enthalten. Folgende Impfstoffe werden für die Ausnahmeregelung anerkannt: Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Sinopharm, Sinovac, Sputnik und Johnson & Johnson.
Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Tarba einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen Covid-19Test kostenpflichtig (ca. 30 USD/Test) bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Die Zahlung erfolgt am Flughafen. Gäste werden im Anschluss in ihr gebuchtes Hotel gebracht und erhalten ihre Testergebnisse nach ca. 24 Stunden über die Kollegen vor Ort von Meeting Point. Die meisten Gäste dürfen sich lt. MP frei und uneingeschränkt innerhalb und außerhalb des Hotels bewegen. Dies ist jedoch abhängig vom Hotel. Ansonsten erfolgt die Quarantäne bis zum Erhalt des Ergebnisses im Hotelzimmer. Gäste, die im Anschluss ein positives Ergebnis erhalten, müssen ihre Quarantäne in ihrem Hotelzimmer verbringen, bis sie negativ getestet werden. Die Verpflegung der Gäste übernimmt das jeweilige Hotel. Weitere PCR-Tests und die Behandlung während der Quarantäne ist für die betroffenen Gäste kostenfrei und wird vom ägyptischen „Ministry of Health and Population“ bis zur Genesung der Gäste übernommen. Die Kosten für einen evtl. späteren Rückflug (bei Charterflügen) müssen von den Gästen selbst getragen werden. Linienflüge mit Egypt Airlines (Hin- und Rückflug darüber gebucht) werden kostenfrei umgebucht.
Wir empfehlen allen Gästen jedoch den Covid-19 Test vor Abreise durchzuführen, um Wartezeiten am Flughafen und einer evtl. Quarantäne mit evtl. entstehenden Kosten bei positiven Test zu entgehen.
Rückreise von Ägypten
Sie finden das Einreiseformular auf swissplf.admin.ch. Füllen Sie das Formular vor der Einreise in die Schweiz aus.
Wer muss das Einreiseformular ausfüllen?
Sie müssen das Formular ausfüllen, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:
- Sie reisen per Flugzeug ein. Dazu zählt auch ein Zwischenhalt in der Schweiz z.B. bei Flugpassagieren, die umsteigen müssen.
Kinder: Die Einreiseformular-Pflicht gilt auch für Kinder. Sie können im Formular einer mitreisenden erwachsenen Person erfasst werden.
Negatives Testresultat
Sie sind nicht vollständig geimpft und können keine in den letzten 6 Monaten durchgemachte Covid-19-Erkrankung nachweisen? Dann müssen Sie in folgenden Fällen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorweisen:
- Sie reisen mit dem Flugzeug in die Schweiz ein.
- Sie haben sich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise an einem Ort mit besorgniserregender Virusvariante aufgehalten.
Kinder unter 16 Jahren müssen bei der Einreise nie einen negativen Corona-Test vorweisen. Sie sind sowohl von der Testplicht beim Boarding wie auch von der Testpflicht an der Schweizer Grenze ausgenommen
Travelcheck
Mit dem Travelcheck können Sie prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie in die Schweiz einreisen dürfen.
Bitte beachten Sie:
Der Travelcheck dient lediglich dem Informationszweck und kann nicht als Einreisebestätigung in die Schweiz verwendet werden.
Ihre Angaben werden nicht gespeichert.
Alle Reisenden müssen zusätzlich noch ein separates Formular («Declaration Form») ausfüllen. Dieses wird entweder bereits im Flugzeug oder spätestens am Zielflughafen verteilt.
Reisehinweise für Österreich
Notwendige Nachweise/Tests: (Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen)
- negativer PCR-Test mit QR-Code (nicht älter als 72 Stunden); ev. COVID-19 abdeckende Reiseversicherung (kann in Einzelfällen von den Behörden verlangt werden)
- oder ein Impfzertifikat mit QR-Code, wobei die 2. Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss
Registrierung: Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Dieses erhalten Reisende vor Ort.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter
Rückreise von Ägypten
Für Personen, die einen Impfnachweis über eine Impfung gegen COVID-19 mit einem in Anlage C angeführten Impfstoff (BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm oder Sinovac) mitführen, der nachweist, dass 14 Tage seit der Vollimmunisierung, d.h. nach der letzten notwendigen Impfdosis, verstrichen sind, entfällt die Quarantäne- und Registrierungspflicht bei Einreise in Österreich.
Personen, die den genannten Impfnachweis bei Einreise nicht vorzeigen können, müssen bei Einreise den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbringen (z.B. PCR Test) und müssen darüber hinaus für 10 Tage in Quarantäne (ein Freitesten ab dem 5. Tag ist möglich). Eine Registrierung (Pre-Travel-Clearance) ist notwendig.
Neg. Testergebnisse eines max. 72 Stunden alten molekularbiologische Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test), eines max. 48 Stunden alten Antigen-Tests oder eines max. 24 Stunden alten Antigen-Tests zur Eigenanwendung, dessen Ergebnis behördlich erfasst wurde;
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Alle Reisenden müssen zusätzlich noch ein separates Formular («Declaration Form») ausfüllen. Dieses wird entweder bereits im Flugzeug oder spätestens am Zielflughafen verteilt.